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AGB

§ 1 Grundlage der Zusammenarbeit 

 

Grundlage des Coachings ist das vorbereitende Erstgespräch zwischen den beiden Parteien. Hierbei wird das Thema/der Grund für das Coaching vom Klienten benannt. Gegenstand des Vertrages ist die Vereinbarung zu einem Coaching mit Thema beziehungsweise Ziel wie darin erläutert. 

Der Coach - hier: Rainer Flohr - erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm von dem Klienten oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Klienten. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Klienten vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

§ 2 Verantwortung des Coachs 

 

Der Coach Rainer Flohr wird dem Klienten die eingesetzten Methoden und Techniken zu jedem Zeitpunkt des Coachings erläutern und auf mögliche Risiken und Ergebnisse hinweisen. 

Insbesondere sei darauf hingewiesen:
Coaching schafft eventuell neue relevante Beziehung im Leben des Klienten. Der Klient experimentiert häufig mit dem neuem Kontaktverhalten, die Umgebung gerät dadurch in einen Lernprozess. Dieser kann positive oder ggfs negative Auswirkungen haben. 

Alle Informationen werden vom Coach vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dem vereinbarten Coaching-Verhältnis. Die Informationsweitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Klienten. 

Über das Coaching wird vom Coach ein Protokoll geführt, um den Verlauf und den Fortschritt zu dokumentieren. (Dies dient dem Schutz beider Parteien. Der Klient hat auf Verlangen jederzeit Einsicht in dieses Protokoll.)

§ 3 Verantwortung des Klienten 

 

Ein Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach Rainer Flohr macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden kann. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Der Klient ist für seine physische und psychische Gesundheit sowohl während der Sitzung als auch in der Phase zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Klient aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

§ 4 Ort des Coachings

 

Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, finden die Coaching-Sitzungen in den Räumen wie auf der Hompage angegeben statt.

§ 5 Zeitrahmen, Vergütung 

 

Bei Übereinstimmung nach dem erfolgten Erstgespräch wird das Coaching vertraglich schriftlich vereinbart. Das Coaching ist zeitlich begrenzt. Der Zeitrahmen wird auf Basis der Coachingthematik festgelegt. Eine Coaching-Sitzung dauert im Regelfall 60-90 Minuten. Für eine Zeitstunde beträgt die derzeitige Vergütung bei Privatpersonen 75,00 € (Einzelsitzung) bzw.149,00 € (Paarsitzung) / (Stand Juni 2023). Coachingeinheiten für Unternehmen unterliegen gesonderter Vereinbarung und werden in Abhängigkeit zu Inhalt und Aufgabenbereich definiert und abgestimmt. 

Die Vergütung/das Honorar ist wie in der Rechnungsstellung angegeben ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt im Regelfall am Ende eines Monats.

§ 6 Kündigung 

 

Der Vertrag kann von beiden Seiten, ohne Angaben von Gründen, jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen.

§ 7 Ausfallvergütung 

 

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Coaching-Terminen hat der Klient dem Coach eine Ausfallvergütung als Schadenersatz in Höhe von 30% der Gesamtgebühr von 75,00 € /60 Minuten (Einzelcoaching) oder 149,00 € /60 bis 90 Minuten (Paar-Coaching) zu zahlen. Sagt der Klient den Termin mindestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin ab, entfällt die Ausfallvergütung.

§ 8 Abgrenzung zu sonstigen Heilbehandlungen 

 

Das Coaching ersetzt keine regulären oder sonstigen Heilbehandlungen. Das Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.

§ 9 Vertrauliche Informationen 

 

Als Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandelt. Die personenbezogenen Daten werden nur für vertraglich vereinbarte Zwecke genutzt. Insbesondere werden sie gegen unbefugten Zugriff gesichert und nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weiter gegeben.

Der besondere Schutz von Kundendaten ist ein großes Anliegen. Ich -Rainer Flohr- verpflichte mich, über alle mir im Rahmen eines Coachings oder Trainings zugetragenen Informationen die Person selbst oder ihr Unternehmen bzw. beteiligte Personen betreffend, auch über die Beendigung des Coachings, des Trainings hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Schriftliche Unterlagen werden sorgfältig verschlossen aufbewahrt. Als Coach/Trainer gewährleiste ich Stillschweigen analog der ärztlichen Schweigepflicht. Vertrauliche Informationen werden ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachung oder Trainings verwendet.

§ 10 Schlussbestimmungen

Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird, soweit rechtlich zulässig, der Ort des Firmensitzes des Coaches vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben 

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